Wer Schräglage und Schlagseite nicht unterscheiden kann, sollte die Finger vom Alkohol lassen.
Genussdrogen sind zunächst einmal Drogen, mit den bekannten negativen Wirkungen. Ob Sie Genuss bereiten hängt vom Gebrauch des Konsumenten ab. Was eine Genussdroge ist, ist gar nicht so leicht zu beschreiben. Primär hängt die Definition vom Gesetzgeber ab, da illegale Drogen unabhängig von Ihrem Gefährdungspotential nicht als Genussdrogen angesehen werden. Im Gegensatz dazu werden jedoch schnell süchtig machende Drogen vom Staat toleriert, wegen der enormen Steuereinnahmen. In Deutschland ist die Tabaksteuer die sechst wichtigste Steuerquelle. Trotzdem ist Tabakkonsum nicht als Genuss anzusehen. Genuss kennt keine Reue, dieser Maßstab ist auch für Genussdrogen anzusetzen. Führen Konsumfolgen potentiell zu Erkrankung oder Tod handelt es sich beim Konsum nicht um Genuss. Allein die Angst vor solchen negativen Folgen ist eine gewaltige Genussbremse! Oft wird die Suchtbefriedigung durch den Süchtigen als Genuss bezeichnet, damit dieser sich seine Abhängigkeit nicht eingestehen muss. Analog verhält es sich mit dem Konsum von Alkohol, auch er birgt die Gefahr der Abhängigkeit und wird trotz des enormen Gefährdungspotentials gesellschaftlich akzeptiert, wohl wegen der enormen Steuereinnahmen für den Staatssäckel.